Rahmenbedingungen einer Behandlung
Zu den Rahmenbedingungen einer Psychotherapie gehören:
- Die Qualifikation des Therapeuten und seine therapeutische Haltung
- Eine geschützte Situation
- Kostenregelung
Psychotherapeuten schließen an ein Studium der Medizin oder Psychologie eine mehrjährige Therapieausbildung- auch im Rahmen einer Facharztweiterbildung- an. Ausbildungsinstitute müssen staatlich anerkannt sein; die erworbene Qualifikation wird durch eine Prüfung vor der Ärztekammer oder Psychotherapeutenkammer bestätigt. Zugelassene Therapieformen für Krankenbehandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. Die Haltung des Therapeuten gegenüber seinen Patienten ist wertschätzend, annehmend und neutral. Eine Besonderheit bei den tiefenpsychologischen Behandlungsformen stellt die sogenannte „Abstinenz“ des Therapeuten dar, der sich mit seinen persönlichen Ansichten und mit Informationen über sein Privatleben zurückhält. Dies stellt keine Zurückweisung des ihm entgegen gebrachten Interesses dar, sondern es wird dadurch eine möglichst freie Entfaltung von Phantasien und Beziehungsverhalten beim Patienten erleichtert.
Der Patient steht in einer Psychotherapie unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht. Weder die Tatsache einer Behandlung noch deren Inhalte dürfen Dritten gegenüber preisgegeben werden. Wenn beispielsweise ein Kostenträger Auskünfte über den Behandlungsverlauf anfordert, dürfen diese nur nach ausdrücklicher schriftlicher Schweigepflichtentbindung seitens des Patienten gegeben werden.
Wenn eine regelmäßige Behandlung aufgenommen wird, finden die Sitzungen in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 80 Behandlungsstunden übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und die Beihilfe in mehreren Genehmigungsschritten. Private Krankenkassen leisten entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen.
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